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   BPatG, 13.05.2004 - 10 W (pat) 720/03   

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https://dejure.org/2004,21543
BPatG, 13.05.2004 - 10 W (pat) 720/03 (https://dejure.org/2004,21543)
BPatG, Entscheidung vom 13.05.2004 - 10 W (pat) 720/03 (https://dejure.org/2004,21543)
BPatG, Entscheidung vom 13. Mai 2004 - 10 W (pat) 720/03 (https://dejure.org/2004,21543)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus BPatG, 13.05.2004 - 10 W (pat) 720/03
    Vielmehr dient sie dem Zweck einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes und ist insoweit verfassungsrechtlich geboten (so das BVerfG in ständiger Rechtsprechung, vgl. NJW 2000, 1936, 1937 m.w.N.).
  • BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 298/83

    Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren; Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus BPatG, 13.05.2004 - 10 W (pat) 720/03
    Ebenso wie im Zivilprozess weder für das Prozesskostenhilfe-Bewilligungsverfahren nach § 118 ZPO noch für das Beschwerdeverfahren nach § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO Prozesskostenhilfe gewährt werden kann (vgl. BGHZ 91, 311; Thomas/ Putzo, ZPO, 24. Aufl., § 114 Rdn. 1; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 127 Rdn. 88 m.w.N.), ist auch in Verfahren vor dem Bundespatentgericht keine Verfahrenskostenhilfe für das Verfahrenskostenhilfe-Beschwerdeverfahren nach § 135 Abs. 3 Satz 1 PatG vorgesehen (vgl. BPatG Mitt 1979, 179; BPatGE 43, 187, 191 m.w.N.).
  • BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 55/86

    Verbindung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe mit Einlegung der Berufung

    Auszug aus BPatG, 13.05.2004 - 10 W (pat) 720/03
    Es ist demnach möglich und geboten, in dem Schriftsatz zugleich die Einlegung der Beschwerde zu sehen (vgl. BGH FamRZ 1986, 1087).
  • BPatG, 04.12.2000 - 34 W (pat) 14/00
    Auszug aus BPatG, 13.05.2004 - 10 W (pat) 720/03
    Ebenso wie im Zivilprozess weder für das Prozesskostenhilfe-Bewilligungsverfahren nach § 118 ZPO noch für das Beschwerdeverfahren nach § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO Prozesskostenhilfe gewährt werden kann (vgl. BGHZ 91, 311; Thomas/ Putzo, ZPO, 24. Aufl., § 114 Rdn. 1; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 127 Rdn. 88 m.w.N.), ist auch in Verfahren vor dem Bundespatentgericht keine Verfahrenskostenhilfe für das Verfahrenskostenhilfe-Beschwerdeverfahren nach § 135 Abs. 3 Satz 1 PatG vorgesehen (vgl. BPatG Mitt 1979, 179; BPatGE 43, 187, 191 m.w.N.).
  • BPatG, 28.02.2019 - 7 W (pat) 22/18
    Der Anmelder verweist im Hinblick auf das Bestehen einer Regelungslücke auf die Senatsentscheidungen 10 W (pat) 720/03 (BlPMZ 2005, 234) und 10 W (pat) 721/03 vom 13. Mai 2004, welche die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Erstreckungsverfahren nach § 8 GeschmMG zum Gegenstand hatten.

    Diese eindeutigen und einheitlichen gesetzlichen Regelungen stehen der Annahme entgegen, es liege wie in den vom Anmelder zitierten Senatsentscheidungen vom 13. Mai 2014 - 10 W (pat) 720/03 und 7 W (pat) 721/03 - eine unbewusste Gesetzeslücke vor, die im Wege eines Analogieschlusses gefüllt werden könnte.

  • BPatG, 20.11.2018 - 7 W (pat) 20/17

    Patentbeschwerdeverfahren - Rechtsbehelf gegen Kostenfestsetzungsbeschluss -

    Das Verfahrenskostenhilfeverfahren selbst ist jedoch gebührenfrei, so dass die Nichtgewährung von Verfahrenskostenhilfe für das Verfahrenskostenhilfeverfahren folgerichtig erscheint (vgl. hierzu BPatG, Beschluss vom 13. Mai 2004 - 10 W (pat) 720/03, S. 4, veröffentlicht auf der Homepage des Bundespatentgerichts).
  • BPatG, 29.06.2006 - 10 W (pat) 714/02
    Die Beschwerde ist zwar unter Geltung des am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Patentkostengesetzes (PatKostG) eingelegt worden, wonach grundsätzlich alle Beschwerden gebührenpflichtig sind, gleichwohl ist auch schon vor der am 1. Juni 2004 in Kraft getretenen Änderung des PatKostG, die Beschwerden in Verfahrenskostenhilfesachen ausdrücklich von der Gebührenpflicht ausnimmt, von einer Gebührenfreiheit der Beschwerden in Verfahrenskostenhilfesachen auszugehen (vgl. Senatsbeschlüsse BlPMZ 2005, 206 Frontkraftheber; 10 W (pat) 720/03 vom 13. Mai 2004, veröffentlicht in juris, Leitsatz in BlPMZ 2005, 234).
  • BPatG, 04.11.2004 - 10 W (pat) 715/01
    Grundsätzlich gibt es aber keine Verfahrenskostenhilfe für das Verfahrenskostenhilfe-Beschwerdeverfahren (vgl die Senatsentscheidung 10 W (pat) 720/03 vom 13. Mai 2004, zur Veröffentlichung vorgesehen), zumal ein solches Beschwerdeverfahren auch gebührenfrei ist (siehe unter 1.).
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